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Notenarchiv

Rechte am Stück

Woher habt ihr dieses Stück? Die Angabe gehört zu jedem Stück — beim Hochladen, beim Anlegen und für den Altbestand.

Zu jedem Stück im Archiv gehört eine Angabe dazu, woher es kommt: gekauft, geliehen, genehmigt, gemeinfrei. SinfoniaOne fragt das einmal je Stück und hält die Antwort fest, samt Datum und Person.

Eine Angabe, keine Prüfung

SinfoniaOne prüft nichts nach. Die Angabe ist eure Auskunft über euren eigenen Bestand — sie hilft dann, wenn jemand fragt, und sie hilft euch selbst, den Überblick zu behalten.

Die Antwortmöglichkeiten

AntwortWas sie heißt
Originalausgabe gekauftDie gekauften Exemplare liegen beim Verein.
Genehmigung des VerlagsEs gibt eine schriftliche Erlaubnis des Rechteinhabers.
LeihmaterialVom Verlag geliehen und zurückzugeben.
GemeinfreiDer Urheber ist lange genug verstorben; dazu fragt die App nach dem Sterbejahr.
Eigenes WerkKomposition oder Bearbeitung aus dem Verein.
Rechte eingeräumtPer Vertrag oder Nachlass an den Verein gekommen.

Vorsicht bei Leihmaterial

Leihmaterial darf in aller Regel nicht digitalisiert werden. Wenn ihr davon Scans angelegt habt, klärt das mit dem Verlag, bevor ihr sie weiterverteilt.

Gekauft heißt nicht digitalisiert

Wählt ihr „Originalausgabe gekauft", blendet die App einen Hinweis ein. Der Kauf eines gedruckten Notensatzes umfasst grundsätzlich nicht das Recht, ihn einzuscannen und digital weiterzugeben. Prüft die Lizenzbedingungen des Verlages oder holt die Zustimmung ein.

Wo gefragt wird

Vor dem Hochladen — bevor ihr die PDFs auswählt. Erst wenn die Grundlage gewählt und bestätigt ist, geht die Dateiauswahl auf. Die Antwort gilt für den ganzen Upload; einzelne Stücke dürfen im Prüf-Schritt abweichen.

Beim Anlegen von Hand — im Formular unter „Rechte", gleich unter den Kaufdaten.

Nachträglich für den Altbestand — in der Notenliste, siehe unten.

Bildschirm „Stück hochladen“ (AutoUploadScreen): die Rechtefrage steht vor der Dateiauswahl, am Computer

Bildschirm „Stück hochladen“ (AutoUploadScreen): die Rechtefrage steht vor der Dateiauswahl, am Handy

Ohne Angabe entsteht kein Stück

Die Angabe ist Pflicht. Ein Stück lässt sich weder von Hand anlegen noch aus einem Import speichern, solange offen ist, woher es kommt.

Ohne Angabe kein Export

Stücke ohne Rechte-Angabe lassen sich nicht exportieren — weder als PDF noch im Setlisten-Bündel, im Marschbuch oder als .sinone-Archiv. Ansehen und im Player spielen geht weiter; nur Kopien aus dem System heraus nicht.

Das betrifft vor allem den Altbestand aus der Zeit, bevor die Frage gestellt wurde. Damit ihr das nicht erst beim Export merkt, steht in der Notenliste dauerhaft, wie viele Stücke noch offen sind — ein Tippen darauf führt direkt in die gefilterte Liste.

Notenliste (ScoresScreen) mit dem Hinweis „Bei 2 Stücken fehlt die Rechte-Angabe“ und dem Filter „Alle Rechte“ am Computer

Notenliste (ScoresScreen) mit dem Hinweis „Bei 2 Stücken fehlt die Rechte-Angabe“ und dem Filter „Alle Rechte“ am Handy

Den Altbestand nachtragen

Achthundert Stücke einzeln zu beantworten, macht niemand. Deshalb geht es stapelweise:

Öffne Noten und stelle den Filter auf „Ohne Rechte-Angabe" — oder tippe auf den Hinweis oben in der Liste.

Tippe auf „Auswählen" und markiere alles, was zusammengehört — zum Beispiel den ganzen Kasten mit den gekauften Verlagsausgaben.

In der Leiste unten auf „Rechte" tippen und die Antwort wählen, die für den ganzen Stapel gilt.

Was nicht in den Stapel passte, bleibt übrig — das beantwortest du im nächsten Durchgang oder einzeln.

Auch bei der Mehrfachauswahl wird für jedes Stück ein eigener Eintrag festgehalten. Die Antwort lautet nur gleich.

Aufnahmen haben ihre eigene Frage

Bei einer Aufnahme kommen zu den Rechten am Werk weitere hinzu — die der Interpreten, des Tonträgerherstellers, manchmal Persönlichkeitsrechte. Euer Verein kann die Noten rechtmäßig besitzen und die Aufnahme trotzdem nicht verwenden dürfen. Deshalb fragt die App dort getrennt:

AntwortWas sie heißt
Eigene Aufnahme des VereinsBei einem eigenen Auftritt oder einer Probe mitgeschnitten.
Lizenz oder Zustimmung liegt vorEs gibt eine Erlaubnis für die Verwendung dieser Aufnahme.
Sonstige BerechtigungWorauf sie sich stützt, gehört in die Anmerkung — ohne Erläuterung nimmt die App sie nicht an.

Die einmalige Erklärung des Vereins

Bevor Noten das erste Mal freigegeben oder exportiert werden, bestätigt die Vereinsleitung einmal, dass die Rechtelage das hergibt. Die Abfrage erscheint beim Öffnen der App und lässt sich nicht überspringen — danach fragt euch kein einzelner Export mehr.

Einmal je Verein

Die Erklärung gilt für einen Verein, nicht für ein Konto. Wer mehrere Vereine führt, gibt sie für jeden einzeln ab; der Verein steht deshalb im Fenster. Abgeben kann sie nur, wer Besitzer oder Vereinsadmin ist.

Wer das darf

Dafür gibt es zwei eigene Rechte, und sie sind bewusst getrennt:

  • Erklären darf, wer das Recht „Darf die Rechtegrundlage eines Stücks erklären“ hat — von Haus aus Notenarchivar und Administrator.
  • Nachlesen, wer wann was erklärt hat, darf zusätzlich Kapellmeister und Vorstand.

Der Kapellmeister sieht das ganze Archiv, erklärt aber nicht — das ist Sache des Notenarchivars, wie beim übrigen Bestand auch. Im Rollen-Editor lässt sich beides jederzeit anders zuschneiden.

Wer anlegen darf, erklärt mit

Beim Anlegen eines Stücks wird das Recht „erklären“ nicht zusätzlich verlangt: Wer ein Stück anlegt, gibt die Angabe dazu ab. Getrennt wird erst beim späteren Ändern einer bestehenden Erklärung.

Beim Einlesen eines fremden Archivs

Importiert ihr ein .sinone-Archiv aus einem anderen Verein, wird dessen Angabe nicht übernommen. Sie war die Aussage dieses Vereins über seinen Bestand — ihr habt weder dessen Rechnung noch dessen Lizenz.

Verloren geht sie trotzdem nicht: Sie landet als Anmerkung im Hinweisfeld, und das Stück erscheint bei euch unter „Ohne Rechte-Angabe", bis ihr selbst antwortet.

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