Leihgebühren & Rechnungen
Leihgebühren für verliehene Vereinsinstrumente kassieren und daraus Rechnungen als PDF erstellen.
Verleiht dein Verein Instrumente an Mitglieder, kannst du dafür Leihgebühren einheben. Im Kassabuch sammelst du diese Gebühren, kassierst sie und stellst bei Bedarf eine Rechnung aus.
Rechnungen entstehen aus Leihgebühren
Im Kassabuch gibt es kein freies Rechnungsformular. Eine Rechnung entsteht immer aus einer oder mehreren Leihgebühren – also aus verliehenen Vereinsinstrumenten. Wer welches Instrument ausgeliehen hat, pflegst du im Instrumenten-Inventar.
Leihgebühren sammeln und kassieren
Leihgebühren erzeugen
Öffne im Kassabuch den Bereich Leihgebühren. Hier erzeugst du die Gebühren für die aktuell verliehenen Vereinsinstrumente – je Ausleihe eine Position.

Als bezahlt markieren
Zahlt jemand seine Leihgebühr, markierst du sie – wie bei den Mitgliedsbeiträgen – als bezahlt. Dabei entsteht automatisch eine Einnahme-Buchung im Journal.
Eine Rechnung erstellen
Rechnung aus Leihgebühren erzeugen
Wähle die gewünschten Leihgebühren aus und tippe auf „Rechnung erstellen". SinfoniaOne fasst sie zu einer Rechnung zusammen.

Empfänger prüfen
Der Empfänger wird aus der Ausleihe übernommen, lässt sich bei Bedarf aber anpassen – etwa wenn die Rechnung an die Eltern eines Jungmusikers gehen soll.
Als PDF ausgeben
Die fertige Rechnung erzeugst du als PDF, das du ausdrucken oder per E-Mail versenden kannst.
Rechnungseinstellungen
Damit deine Rechnungen einheitlich und korrekt aussehen, hinterlegst du einmal die Rechnungseinstellungen. Sie gelten dann für alle Rechnungen:
- Nummernkreis – nach welchem Schema die Rechnungsnummern vergeben werden.
- IBAN – auf welches Konto der Betrag überwiesen werden soll.
- Zahlungsziel – bis wann gezahlt werden soll (zum Beispiel „14 Tage").
- Fußzeile – ein individueller Text am Ende der Rechnung.
- Steuerhinweis – ein Hinweis zur Umsatzsteuer, etwa der Vermerk, dass der Verein keine Umsatzsteuer ausweist.
Nur ein Steuerhinweis, keine USt-Buchführung
Die Umsatzsteuer erscheint ausschließlich als Hinweistext auf der Rechnung. Das Kassabuch führt keine eigene Umsatzsteuer-Verrechnung – für die reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eines Vereins ist das der übliche Weg.