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Rechtliche Hinweise

Was passiert, wenn jemand einen eurer Inhalte meldet — und wie ihr einer Sperre widersprecht.

Wer der Meinung ist, dass ein in SinfoniaOne gespeicherter Inhalt seine Rechte verletzt, kann das beim Betreiber melden. Kommt eine solche Meldung an, prüft sie der Betreiber — und sperrt den Inhalt, wenn sie berechtigt erscheint. Eine Meldung kann dabei mehrere Stücke betreffen; dann steht jedes davon einzeln in eurer Liste.

Diese Seite erklärt, was eine Sperre für euren Verein bedeutet und was ihr tun könnt, wenn ihr sie für unberechtigt haltet.

Der Normalfall ist die leere Seite

Unter Einstellungen → Rechtliche Hinweise steht nur dann etwas, wenn euren Verein tatsächlich eine Sperre betrifft. Solange dort nichts steht, gibt es auch nichts — der Eintrag erscheint erst mit dem ersten Fall.

Was eine Sperre bedeutet

Ein gesperrtes Stück bleibt in eurer Liste stehen — mit dem Vermerk „Gesperrt" — aber seine Noten sind nicht mehr abrufbar:

  • keine Vorschau, kein PDF, kein Export,
  • nicht im Setlisten-Bündel und nicht im Marschbuch,
  • auch offline nicht mehr abrufbar,
  • und es lässt sich in keine neue Mappe mehr legen.

Die Schaltflächen dafür verschwinden nicht, sie sind ausgegraut. So siehst du, dass es sie gibt und dass sie gerade nicht gehen — statt dich zu fragen, wohin sie verschwunden sind.

Das gilt für alle im Verein — auch für den Obmann und den Notenarchivar. Eine Sperre ist keine Rechte-Einstellung, sondern eine Maßnahme des Betreibers.

Gesperrt heißt nicht gelöscht

Eure Daten bleiben. Titel, Komponist, Lagerort und alles Übrige stehen weiter da; nur die Notenblätter kommen nicht mehr heraus. Wird die Sperre aufgehoben, ist alles wieder wie vorher.

Wie ihr davon erfahrt

Sobald ein Inhalt gesperrt wird, bekommen Obmann und Vereins-Administratoren eine Benachrichtigung — per Push und per E-Mail. Diese Nachricht lässt sich nicht abbestellen: An ihr hängt die Frist, innerhalb der ihr etwas sagen könnt.

Zusätzlich steht über dem betroffenen Stück ein Hinweis mit dem Grund und dem Aktenzeichen.

Widerspruch einlegen

Öffne Einstellungen → Rechtliche Hinweise. Dort steht jede Sperre mit Begründung, Datum und Aktenzeichen.

Tippe auf „Widerspruch einlegen“.

Schreib auf, warum die Sperre aus eurer Sicht nicht berechtigt ist. Am hilfreichsten sind konkrete Belege: die Rechnung der gekauften Originalausgabe, eine schriftliche Genehmigung des Verlags, das Sterbejahr des Komponisten.

Absenden. Der Betreiber prüft den Widerspruch und entscheidet; das Ergebnis steht danach an derselben Stelle.

Nur die Vereinsleitung

Einen Widerspruch kann einlegen, wer das Recht „Darf einer Sperre widersprechen“ hat — von Haus aus Obmann, Vorstand und Administrator. Ein Widerspruch ist eine Erklärung des Vereins nach außen; kein einzelnes Mitglied soll sie im Alleingang abgeben. Der Schriftführer darf die Sperre nachlesen, aber nicht widersprechen.

Eine Rechtsverletzung melden

Auch der umgekehrte Weg steht offen: Wenn euch auffällt, dass irgendwo eure eigenen Werke unberechtigt auftauchen, findet ihr das Meldeformular über den Link im Impressum. Jede Meldung bekommt ein Aktenzeichen und eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

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